Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die bei einer doppelten Haushaltsführung nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen.
Seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden.
Das Steueränderungsgesetz 2025 liegt im Entwurf vor. Vorgesehen sind insbesondere
die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie bessere Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der
u. a. wichtige einkommensteuerliche Änderungen für Grundstücke vorsieht.
Ob eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist, beschäftigt immer wieder die Finanzgerichte.
Um die oft lange andauernden Betriebsprüfungen zu beschleunigen, wurden einige gesetzliche Änderungen vorgenommen. Zu beachten ist hier u. a. das neue qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wird es nicht oder nicht hinreichend erfüllt, wird ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt.
Anfang Juni 2025 hat die Bundesregierung einen „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen.
CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Bei den steuerlichen Aspekten handelt es sich aber leider vielfach nur um Absichtserklärungen. Zudem stehen alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt.
