Ab 2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
Künstlersozialabgabe bleibt 2025 stabil
Maßnahmen für Gewerbetreibende und Freiberufler

Verwenden Steuerpflichtige ein elektronisches Aufzeichnungssystem (z. B. eine Registrierkasse), müssen sie dem Finanzamt gewisse Daten mitteilen.

Verwenden Steuerpflichtige ein elektronisches Aufzeichnungssystem (z. B. eine Registrierkasse), müssen sie dem Finanzamt gewisse Daten mitteilen.

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird dazu führen, dass Unternehmen ihre Prozesse neu strukturieren müssen. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben im Entwurf veröffentlicht. Das finale Schreiben ist für den Beginn des 4. Quartals 2024 anvisiert. Dennoch sollten sich Unternehmen bereits jetzt mit der Umstellung befassen
in der Sozialversicherung führt.

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Besteuerung für Betriebsveranstaltungen auch zulässig für Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nicht so erfreulich ist dagegen ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die verspätete Pauschalbesteuerung nicht zur Beitragsfreiheit
in der Sozialversicherung führt.

Hat der Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag ausgewiesen, als das Umsatzsteuergesetz hierfür vorsieht, schuldet er auch den Mehrbetrag. Bei dieser „Strafsteuer“ war die Finanzverwaltung bislang äußerst streng. Doch das ist nun Geschichte – zumindest, wenn es sich um eine Rechnung an einen Endverbraucher handelt.

soll ein Arbeitnehmer erstmals einen Firmenwagen erhalten, ist die Freude oft groß. Doch mit dem Firmenwagen gehen auch Fragen einher: Wie wird der Vorteil „Firmenwagen“ versteuert? Lohnt ein Fahrtenbuch? Wie wirken sich Zuzahlungen aus? Ist ein E-Fahrzeug lukrativ? Diese und weitere Fragen werden in der aktuellen Sonderausgabe anhand zahlreicher Beispiele mandantengerecht beantwortet.

Das milliardenschwere Wachstumschancengesetz ist immer noch nicht „in trockenen Tüchern“. Zwar konnte im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden. Damit das Gesetz aber in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Sitzung ist für
den 22.3.2024 geplant.

Immer wieder müssen die Gerichte über Sachverhalte entscheiden, die private Veräußerungsgeschäfte betreffen. Aktuell ist gleich auf vier Entscheidungen hinzuweisen:
Zwei positive Urteile ergingen im Zusammenhang mit Erbfällen, in den beiden anderen Verfahren wurde von den Steuerpflichtigen eine Steuerfreiheit wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (leider erfolglos) geltend gemacht.

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurde das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung zum 1.1.2024 reformiert. Dadurch entstanden Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer, die nun aber durch das Ende 2023 verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz „vom Tisch sind“. Das heißt: Die grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen bleiben zumindest bis Ende 2026 erhalten.

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