Das im Bundesgesetzblatt verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung. So erfolgt 2027 eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR monatlich. Zudem wird der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für Minijobs dynamisch angepasst. Mit Wirkung ab 2028 wird dann
die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt.
Die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR ist am 8.5.2026 überraschend im Bundesrat gescheitert. Zugestimmt hat der Bundesrat demgegenüber
der Reform der privaten Altersvorsorge. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung eine Förderung auf den Weg gebracht hat, wonach Privatpersonen eine staatliche Prämie erhalten können, wenn sie ein neues E-Auto kaufen.
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die bei einer doppelten Haushaltsführung nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen.
Seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden.
Das Steueränderungsgesetz 2025 liegt im Entwurf vor. Vorgesehen sind insbesondere
die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie bessere Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der
u. a. wichtige einkommensteuerliche Änderungen für Grundstücke vorsieht.
Ob eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist, beschäftigt immer wieder die Finanzgerichte.
Um die oft lange andauernden Betriebsprüfungen zu beschleunigen, wurden einige gesetzliche Änderungen vorgenommen. Zu beachten ist hier u. a. das neue qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wird es nicht oder nicht hinreichend erfüllt, wird ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt.
Anfang Juni 2025 hat die Bundesregierung einen „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen.
